Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Ab diesem Jahr kann man bei der jährlichen Steuererklärung nur noch Fahrtkosten absetzen, wenn man über 20 Kilometer weit zur Arbeit fährt. Wer kürzer unterwegs ist, schaut in die Röhre und wer weiter fährt, kann nur absetzen, was über den 20 Kilometer ist. In jedem Fall erleidet an also ziemliche Einbußen.

Verschiedene Lohnsteuervereine und auch der Bund der Steuerzahler halten diese neue Regelung für verfassungswidrig und haben entsprechende Klagen eingereicht.

Wer im Falle eines Erfolges davon mitprofitieren möchte, sollte Einspruch einlegen gegen seinen Steuerbescheid. Bezug nimmt man auf das Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg Az. 13 K 283/06.

Quelle: test 03/2007

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Abgeordnete und Normalos

Wo ist denn der Unterschied zwischen Abgeordneten und Normalbürgern?

Ganz einfach: Der Normalbürger (genauer der Arbeitnehmer) muß seine Werbungskosten genauestens belegen, wenn er über den Pauschbetrag kommen will und erhält dann eine Steuerersparnis, will heißen, er bekommt etwas von der Steuer, die er im Laufe des Jahres bezahlt hat, wieder zurück. Der Selbstständige muß selbst und ständig vom i.R. ersten Pfennig Cent an seine Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben belegen.

Und der Parlamentarier?

Der bekommt kraft seines Amtes 43.764 €, in Worten: dreiundvierzigtausendundsiebenhundertvierundsechzig Euro pro Jahr ganz ohne einen Nachweis für die beruflichen Ausgaben geschenkt.

Einige Musterprozesse sind im Gange, die die Rechtmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung zum Thema haben.

Der Bundesfinanzhof will eine Stellungnahme vom Bundesfinanzministerium zu den Zahlungen.

Das Gute daran, Arbeitnehmer und Selbstständige müssen diesbezüglich keinen Einspruch einlegen. In Sachen Werbungskosten und Betriebsausgaben bleiben die Steuerbescheide länger offen.

Quelle: Finanztest 12/2006

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Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide

Nachdem zwei Musterklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht beide abgeschmettert wurden, will die Stadt Köln die etwa 14.000 Widersprüche, die sich darauf beriefen, nicht alle individuell beantworten, da die Stadt davon ausgeht, daß die betreffenden Bürger ihre Widersprüche wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht weiter aufrechterhalten.

Stattdessen sollen alle, die die Flinte noch nicht ins Korn werfen wollen, dem Kassen- und Steueramt bis 31.03.2007 mitteilen, daß sie ihren Widerspruch aufrechterhalten.

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Grundsteuer bleibt bestehen

Wie gestern verlautete, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, daß die Grundsteuer auf selbst bewohntes Eigentum weiterhin bezahlt werden muß. Damit wurde die Klage mehrerer Immobilienbesitzer abgewiesen - allerdings ohne Angabe von Gründen.

Das ist ja nicht die feine englische Art.

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Solidaritätsbeitrag 2. Teil

Solidaritätsbeitrag verfassungswidrig?

Wie wir bereits im Oktober schrieben, hat ein Bürger, der Anwalt Klaus Körner, gegen den Solidaritätsbeitrag geklagt. Wie die Stiftung Warentest in ihrer Februar-Ausgabe (Finanztest) berichtet, hat das Finanzgericht Münster wie folgt entschieden: » weiter lesen…

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