Solidaritätsbeitrag 2. Teil

Solidaritätsbeitrag verfassungswidrig?

Wie wir bereits im Oktober schrieben, hat ein Bürger, der Anwalt Klaus Körner, gegen den Solidaritätsbeitrag geklagt. Wie die Stiftung Warentest in ihrer Februar-Ausgabe (Finanztest) berichtet, hat das Finanzgericht Münster wie folgt entschieden:

Der Solidaritätsbeitrag darf weiterhin erhoben werden. Damit Körner nicht weiterklagen kann, hat das Gericht auch gleich die Revision beim Bundesfinanzhof abgeblockt.

Dagegen nun wiederum hat Anwalt Körner Beschwerde eingelegt. Es bleibt also spannend.

Stiftung Warentest empfielt zwischenzeitlich, nach wie vor gegen jeden Steuerbescheid, in dem der Solidaritätsbeitrag gezahlt werden soll, unter Hinweis auf die Nichtzulassungsbeschwerde Az. VII B 324/05, Einspruch einzulegen.

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