Grundsteuer bleibt bestehen
Wie gestern verlautete, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, daß die Grundsteuer auf selbst bewohntes Eigentum weiterhin bezahlt werden muß. Damit wurde die Klage mehrerer Immobilienbesitzer abgewiesen - allerdings ohne Angabe von Gründen.
Das ist ja nicht die feine englische Art.