Rauchen Verboten II
In der Angelegenheit eines Versand-Händlers, der T-Shirts und andere Gegenstände im Angebot hatte, die alle eins gemeinsam haben, nämlich Hakenkreuze, die durchgestrichen sind oder zerknüllt im Papierkorb liegen, hat das Landgericht Stuttgart nun sein Urteil verkündet.
Es folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Händler zu 3600 Euro Geldstrafe wegen “Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole”. Begründet wurde das Urteil mit dem Hinweis auf eine mögliche Wiedergewöhnung an das Symbol.
Der Verurteilte, der damit als vorbestraft gilt, will Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Er wähnt sich unschuldig, da zum Beispiel auch die Fifa während der Fußball-WM das durchgestrichene Hakenkreuz auf Hinweisschildern vor den Stadien verwendet habe.
Untersuchungen gegen zwei Politiker aus dem Grünen und Roten Lager, die sich spontan selbst angezeigt hatten, laufen noch.
Siehe auch Rauchen Verboten