Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Ab diesem Jahr kann man bei der jährlichen Steuererklärung nur noch Fahrtkosten absetzen, wenn man über 20 Kilometer weit zur Arbeit fährt. Wer kürzer unterwegs ist, schaut in die Röhre und wer weiter fährt, kann nur absetzen, was über den 20 Kilometer ist. In jedem Fall erleidet an also ziemliche Einbußen.

Verschiedene Lohnsteuervereine und auch der Bund der Steuerzahler halten diese neue Regelung für verfassungswidrig und haben entsprechende Klagen eingereicht.

Wer im Falle eines Erfolges davon mitprofitieren möchte, sollte Einspruch einlegen gegen seinen Steuerbescheid. Bezug nimmt man auf das Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg Az. 13 K 283/06.

Quelle: test 03/2007

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