Archive forSeptember, 2007

Wie kam die Diskette zu ihrer Größe

Am Anfang war die Acht-Zoll-Diskette. Aber irgendwann, es war wohl das Jahr 1976, meinte ein gewisser Herr Wang, das sei doch zu unhandlich und etwas kleineres müsse her.

Kurz darauf kam ein Entwicklerteam zusammen und wollte wissen, welche Größe denn nun genehm sei.

Und, was antwortete Wang?

Er nahm eine auf dem Tisch liegende Serviette in die Hand und meinte “ungefähr diese Größe”. Ingenieur Jim Adkisson nahm das wörtlich und seitdem hat die 5 1/4-Zoll Diskette exakt das Format eben jener Serviette.

Quelle: PC-Welt 7/2006

Die Firma Wang war übrigens Hersteller der gleichnamigen WANG-VS Anlagen, Mehrbenutzeranlagen mit dem Betriebssystem VS für virtuelles System mit dem Knopf, um in den Operator-Modus zu gelangen. Entscheidende Fehler im Laufe der Jahre führten dann zum Untergang des Hauses. Aber einige tapfere Anlagen laufen noch immer. Auch PCs mit Basic wurden produziert. Dazu aber später vielleicht mehr…

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Pendler-Freibetrag

Die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun darauf geeinigt, daß Berufspendler auf der Lohnsteuerkarte 2007 die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eintragen lassen können.

Dies ist die Konsequenz aus dem Spruch des Bundesfinanzhofs. Alle Einkommensteuerbescheide für 2007 werden diesbezüglich offen gehalten, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die geänderte Regelung (die ersten 20 Kilometer werden ignoriert) gesprochen hat. Die Entscheidung wird Mitte nächsten Jahres erwartet.

Sollte das Gericht den neuen Regeln stattgeben, muß dann wohl mit Steuernachzahlungen gerechnet werden, da der Freibetrag dann ja zu hoch angesetzt worden wäre.

Quelle: KSTA v. 13.09.2007

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Ahnenforschung

So theoretisch habe ich das ja auch vor, die Ahnen zu erforschen… aber so weit werde ich wohl nie zurückgehen können:

Möglicherweise bis in die Bronzezeit, vor etwa 3500 Jahren!

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Kappung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Seit 2007 gilt für die Pendlerpauschale eine Kappungsgrenze. Wer weniger als 21 Kilomter zur Arbeit fährt, soll in die Röhre schauen, so der Wille des Bundesfinanzministeriums.

Der Bundesfinanzhof in München äußerte nun “ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken”. Was war geschehen? Ein Ehepaar hatte einen Freibetrag in Höhe der vollen 61 Kilomter Fahrt zur Arbeit benatragt, das Finanzamt hat um 20 Kilometer gekürzt, das Ehepaar hat geklagt…

Das Ergebnis: Ab sofort müssen die Behörden auf der Lohnsteuerkarte wieder die alte und damit höhere Pauschale eintragen.

Wie es weitergeht, wird das Bundesverfasungsgericht zu klären haben.

Für den Fiskus geht es um viel Geld, 2,5 Milliarden könnte er durch die Kappung sparen, eine Menge Holz.

Quelle: KSTA 7.09.2007

Nachtrag: wer erfolgreich die volle Kilometerzahl auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bekommt, der hat damit noch nicht automatisch recht. Sollten die anhängigen Gerichtsverfahren ausgehen, wie der Fiskus hofft, müßte man die dann entsprechend zu wenig gezahlten Steuerbeiträge nachzahlen. Man muß also abwägen.

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Möglichkeit Spam zu reduzieren

Endlich habe ich die ultimative Lösung angeboten bekommen, den Spam zu reduzieren, kam als Kommentar soeben reingeflogen:

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Na, das mach ich doch glatt!

Und danke auch schön für den Tipp!

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