Abgeordnete und Normalos

Wo ist denn der Unterschied zwischen Abgeordneten und Normalbürgern?

Ganz einfach: Der Normalbürger (genauer der Arbeitnehmer) muß seine Werbungskosten genauestens belegen, wenn er über den Pauschbetrag kommen will und erhält dann eine Steuerersparnis, will heißen, er bekommt etwas von der Steuer, die er im Laufe des Jahres bezahlt hat, wieder zurück. Der Selbstständige muß selbst und ständig vom i.R. ersten Pfennig Cent an seine Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben belegen.

Und der Parlamentarier?

Der bekommt kraft seines Amtes 43.764 €, in Worten: dreiundvierzigtausendundsiebenhundertvierundsechzig Euro pro Jahr ganz ohne einen Nachweis für die beruflichen Ausgaben geschenkt.

Einige Musterprozesse sind im Gange, die die Rechtmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung zum Thema haben.

Der Bundesfinanzhof will eine Stellungnahme vom Bundesfinanzministerium zu den Zahlungen.

Das Gute daran, Arbeitnehmer und Selbstständige müssen diesbezüglich keinen Einspruch einlegen. In Sachen Werbungskosten und Betriebsausgaben bleiben die Steuerbescheide länger offen.

Quelle: Finanztest 12/2006

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