Zerknüllte Hakenkreuze

Vor etwa einem Jahr wurde ein Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, der durchgestrichene und anders verfremdete Hakenkreuze und andere Symbole u.a. auf T-Shirts verkaufte. Es sollte ein Zeichen gegen rechts sein, was die Richter allerdings anders sahen.

Dieses Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Die Distanzierung von den Nazi-Symbolen muß eindeutig sein, dann sei es zuläßig, solche Symbole zu verwenden. Das Gericht folgte damit den Argumenten von Verteitigung und Bundesanwaltschaft.

Siehe auch Versandhändler verurteilt

Und was ist aus den beiden Selbstanzeigen geworden?

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ebay II

Eigentlich jeder macht die Beobachtung, daß die Hemmschwelle bei Angeboten, die bei deutlich höheren Startpreisen liegen, als dem üblichen Mindeststartpreis von einem Euro, irgendwie recht hoch ist. Oft genug bleiben die Angebote liegen, weil keiner den ersten Schritt macht.

Konsequenz daraus ist, daß fast immer der Eine Euro als Startpreis gesetzt wird und man vielleicht u.U. lieber die Auktion abbricht, wenn es scheint, als erreiche die Auktion nicht die gewünschte Höhe, auch wenn das wohl nicht so ganz erlaubt ist.

Eigentlich jeder, nur die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat sich wohl noch nie mit solcherelei Dingen beschäftigt, sonst wäre es kaum zu erklären, daß nun gegen knapp 300 ebay-Käufer ermittelt wird, die eben getan haben, was mehr oder weniger alle ebayer tun. Nämlich bei Angeboten, die bei dem besagten Euro liegen, mitzusteigern.

Alle diese etwa 280 Käufer haben Werkzeug bestellt, welches sich nun als gestohlen herausgestellt hat.

Die Staatsanwaltschaft, in Persona Staatsanwältin Bauer, sieht das nun so, daß die potentiellen Käufer hätten wissen müssen, daß die Ware viel mehr wert sei, als nur ein Euro und so hätten sie gar nicht erst mitsteigern sollen. Wenn das Schule macht, dann kann ebay bald dicht machen, weil sich keiner mehr traut. (Wenn ich das nun so richtig verstanden habe)

Tatsächlich handelt es sich nicht um gestohlene Ware, sondern um offiziell beim Hersteller auf Kosten eines Autobauers beschaffte Ware, die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Hauptverdächtigen und Frau Bauer ermittelt gegen die eBayer wegen Hehlerei.

na, dann.

Quelle: KSTA v. 8.03.2007

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ebay-Klage

Es ist schon unglaublich, womit sich Gerichte bemühen müssen…

Der Fall:

Ein Käufer hatte bei ebay zwei Sättel ersteigert und wollte diese dann persönlich abholen um die Versandkosten zu sparen. Da hatte aber anscheinend der Verkäufer etwas gegen und so landete der Fall vor dem Amtsgericht Koblenz.

Das Urteil:

Dieses gab der Klage statt mit der Begründung, wer bei einer Auktion im Internet Ware ersteht, kann diese auch beim Verkäufer abholen. Das gilt auch, wenn Versandkosten angegeben werden und als mögliche Bezahlung nur “Überweisung”. Einzig, wenn der Verkäufer explizit Abholung ausschließt, hat das entsprechende Wirkung.

Soweit so toll. Der Wert der Sättel: je ein Euro, die Versandkosten 9 Euro. Einfach unglaublich. Wo bleibt die Bagatellschwelle für die Gerichte, kann man da nur fragen.

Az: 151 C 624/06
Quelle: test 03/2007

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Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Ab diesem Jahr kann man bei der jährlichen Steuererklärung nur noch Fahrtkosten absetzen, wenn man über 20 Kilometer weit zur Arbeit fährt. Wer kürzer unterwegs ist, schaut in die Röhre und wer weiter fährt, kann nur absetzen, was über den 20 Kilometer ist. In jedem Fall erleidet an also ziemliche Einbußen.

Verschiedene Lohnsteuervereine und auch der Bund der Steuerzahler halten diese neue Regelung für verfassungswidrig und haben entsprechende Klagen eingereicht.

Wer im Falle eines Erfolges davon mitprofitieren möchte, sollte Einspruch einlegen gegen seinen Steuerbescheid. Bezug nimmt man auf das Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg Az. 13 K 283/06.

Quelle: test 03/2007

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Gelbe Seiten

Der Begriff Gelbe Seiten, ein Synonym für Telefonbücher, respektive Branchenverzeichnisse und bisher fest verdrahtet mit der Deutschen Telekom bzw. der Tochter DeTeMedien wird nicht mehr länger im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes geführt. Zumindest schreibt das der Spiegel.

Die Begründung, wie fast immer in solchen Fällen: es handelt sich um allgemeingültige Beschreibungen für Dienste, die nicht geschützt seien.

Ein Schritt in die richtige Richtung. Und wann wird der Unsinn mit der tollen Farbe zurechtgerückt?!

Quelle: KSTA vom 07.08.2006

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