ebay-Klage

Es ist schon unglaublich, womit sich Gerichte bemühen müssen…

Der Fall:

Ein Käufer hatte bei ebay zwei Sättel ersteigert und wollte diese dann persönlich abholen um die Versandkosten zu sparen. Da hatte aber anscheinend der Verkäufer etwas gegen und so landete der Fall vor dem Amtsgericht Koblenz.

Das Urteil:

Dieses gab der Klage statt mit der Begründung, wer bei einer Auktion im Internet Ware ersteht, kann diese auch beim Verkäufer abholen. Das gilt auch, wenn Versandkosten angegeben werden und als mögliche Bezahlung nur “Überweisung”. Einzig, wenn der Verkäufer explizit Abholung ausschließt, hat das entsprechende Wirkung.

Soweit so toll. Der Wert der Sättel: je ein Euro, die Versandkosten 9 Euro. Einfach unglaublich. Wo bleibt die Bagatellschwelle für die Gerichte, kann man da nur fragen.

Az: 151 C 624/06
Quelle: test 03/2007

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