Pendler-Freibetrag

Die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun darauf geeinigt, daß Berufspendler auf der Lohnsteuerkarte 2007 die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eintragen lassen können.

Dies ist die Konsequenz aus dem Spruch des Bundesfinanzhofs. Alle Einkommensteuerbescheide für 2007 werden diesbezüglich offen gehalten, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die geänderte Regelung (die ersten 20 Kilometer werden ignoriert) gesprochen hat. Die Entscheidung wird Mitte nächsten Jahres erwartet.

Sollte das Gericht den neuen Regeln stattgeben, muß dann wohl mit Steuernachzahlungen gerechnet werden, da der Freibetrag dann ja zu hoch angesetzt worden wäre.

Quelle: KSTA v. 13.09.2007

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Kappung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Seit 2007 gilt für die Pendlerpauschale eine Kappungsgrenze. Wer weniger als 21 Kilomter zur Arbeit fährt, soll in die Röhre schauen, so der Wille des Bundesfinanzministeriums.

Der Bundesfinanzhof in München äußerte nun “ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken”. Was war geschehen? Ein Ehepaar hatte einen Freibetrag in Höhe der vollen 61 Kilomter Fahrt zur Arbeit benatragt, das Finanzamt hat um 20 Kilometer gekürzt, das Ehepaar hat geklagt…

Das Ergebnis: Ab sofort müssen die Behörden auf der Lohnsteuerkarte wieder die alte und damit höhere Pauschale eintragen.

Wie es weitergeht, wird das Bundesverfasungsgericht zu klären haben.

Für den Fiskus geht es um viel Geld, 2,5 Milliarden könnte er durch die Kappung sparen, eine Menge Holz.

Quelle: KSTA 7.09.2007

Nachtrag: wer erfolgreich die volle Kilometerzahl auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bekommt, der hat damit noch nicht automatisch recht. Sollten die anhängigen Gerichtsverfahren ausgehen, wie der Fiskus hofft, müßte man die dann entsprechend zu wenig gezahlten Steuerbeiträge nachzahlen. Man muß also abwägen.

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Pendlerpauschale Einspruch

Aufgrund der Entscheidungen der beiden Gerichte zur neuen Pendlerpauschale, rät der Bund der Steuerzahler den Betroffenen, Einspruch einzulegen gegen die Kürzungen.

Die Finanzämter sind gewappnet und haben schon einmal Waschkörbe aufgestellt ;-)

Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte wurden gekürzt, auch hier sollen die Betroffenen Eintragung ab dem ersten Entfernungskilometer beantragen (und nicht erst ab dem 21.).

Beim Bund der Steuerzahler gibt es entsprechende Musterschreiben. Weitere wichtige Informationen und den Downloadlink (mitten im Text) hier.

Quelle: KSTA v. 30.03.2007

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Pendlerpauschale wackelt

Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Der Strick um die Bundesregierung bezüglich der massiven Kürzung der Pendlerpauschale zieht sich enger zu. » weiter lesen…

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