Pendler-Freibetrag

Die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun darauf geeinigt, daß Berufspendler auf der Lohnsteuerkarte 2007 die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eintragen lassen können.

Dies ist die Konsequenz aus dem Spruch des Bundesfinanzhofs. Alle Einkommensteuerbescheide für 2007 werden diesbezüglich offen gehalten, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die geänderte Regelung (die ersten 20 Kilometer werden ignoriert) gesprochen hat. Die Entscheidung wird Mitte nächsten Jahres erwartet.

Sollte das Gericht den neuen Regeln stattgeben, muß dann wohl mit Steuernachzahlungen gerechnet werden, da der Freibetrag dann ja zu hoch angesetzt worden wäre.

Quelle: KSTA v. 13.09.2007

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