Pendlerpauschale Einspruch

Aufgrund der Entscheidungen der beiden Gerichte zur neuen Pendlerpauschale, rät der Bund der Steuerzahler den Betroffenen, Einspruch einzulegen gegen die Kürzungen.

Die Finanzämter sind gewappnet und haben schon einmal Waschkörbe aufgestellt ;-)

Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte wurden gekürzt, auch hier sollen die Betroffenen Eintragung ab dem ersten Entfernungskilometer beantragen (und nicht erst ab dem 21.).

Beim Bund der Steuerzahler gibt es entsprechende Musterschreiben. Weitere wichtige Informationen und den Downloadlink (mitten im Text) hier.

Quelle: KSTA v. 30.03.2007

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