Pendler-Freibetrag

Die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun darauf geeinigt, daß Berufspendler auf der Lohnsteuerkarte 2007 die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eintragen lassen können.

Dies ist die Konsequenz aus dem Spruch des Bundesfinanzhofs. Alle Einkommensteuerbescheide für 2007 werden diesbezüglich offen gehalten, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die geänderte Regelung (die ersten 20 Kilometer werden ignoriert) gesprochen hat. Die Entscheidung wird Mitte nächsten Jahres erwartet.

Sollte das Gericht den neuen Regeln stattgeben, muß dann wohl mit Steuernachzahlungen gerechnet werden, da der Freibetrag dann ja zu hoch angesetzt worden wäre.

Quelle: KSTA v. 13.09.2007

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Pendlerpauschale wackelt

Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Der Strick um die Bundesregierung bezüglich der massiven Kürzung der Pendlerpauschale zieht sich enger zu. » weiter lesen…

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Entfernungspauschale verfassungswidrig?

Ab diesem Jahr kann man bei der jährlichen Steuererklärung nur noch Fahrtkosten absetzen, wenn man über 20 Kilometer weit zur Arbeit fährt. Wer kürzer unterwegs ist, schaut in die Röhre und wer weiter fährt, kann nur absetzen, was über den 20 Kilometer ist. In jedem Fall erleidet an also ziemliche Einbußen.

Verschiedene Lohnsteuervereine und auch der Bund der Steuerzahler halten diese neue Regelung für verfassungswidrig und haben entsprechende Klagen eingereicht.

Wer im Falle eines Erfolges davon mitprofitieren möchte, sollte Einspruch einlegen gegen seinen Steuerbescheid. Bezug nimmt man auf das Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg Az. 13 K 283/06.

Quelle: test 03/2007

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