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Bush will sparen

denn Bush stoppt die Krankenversicherungshilfen für Kinder aus armen Familien.

Ca. 6 Millionen Kinder bekommen durch das sogenannte SCHIP-Programm Zugang zur Krankenversicherung.

Der sich zu den “mitfühlenden Konservativen” zählende Bush legte damit sein Veto ein, als es um die “zuvor vom Kongress gebilligte Verlängerung und Ausweitung des” Sozialprogramms ging mit der Begründung, es sei zu teuer.

Es ist ja wahrscheinlich auch teuer, aber bestimmt nicht so teuer, wie manch andere Aktion, die George W. Bush im Laufe seiner Amtzeit initiirt hat.

Jedenfalls stellt er sich mit seinem Veto gegen eine Mehrheit der US-Bürger und das auch nur im stillen Kämmerlein hinter verschlossenen Türen und ohne Presse.

Quelle und auch mehr zum Programm: Spiegel

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Wie kam die Diskette zu ihrer Größe

Am Anfang war die Acht-Zoll-Diskette. Aber irgendwann, es war wohl das Jahr 1976, meinte ein gewisser Herr Wang, das sei doch zu unhandlich und etwas kleineres müsse her.

Kurz darauf kam ein Entwicklerteam zusammen und wollte wissen, welche Größe denn nun genehm sei.

Und, was antwortete Wang?

Er nahm eine auf dem Tisch liegende Serviette in die Hand und meinte “ungefähr diese Größe”. Ingenieur Jim Adkisson nahm das wörtlich und seitdem hat die 5 1/4-Zoll Diskette exakt das Format eben jener Serviette.

Quelle: PC-Welt 7/2006

Die Firma Wang war übrigens Hersteller der gleichnamigen WANG-VS Anlagen, Mehrbenutzeranlagen mit dem Betriebssystem VS für virtuelles System mit dem Knopf, um in den Operator-Modus zu gelangen. Entscheidende Fehler im Laufe der Jahre führten dann zum Untergang des Hauses. Aber einige tapfere Anlagen laufen noch immer. Auch PCs mit Basic wurden produziert. Dazu aber später vielleicht mehr…

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Pendler-Freibetrag

Die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun darauf geeinigt, daß Berufspendler auf der Lohnsteuerkarte 2007 die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eintragen lassen können.

Dies ist die Konsequenz aus dem Spruch des Bundesfinanzhofs. Alle Einkommensteuerbescheide für 2007 werden diesbezüglich offen gehalten, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die geänderte Regelung (die ersten 20 Kilometer werden ignoriert) gesprochen hat. Die Entscheidung wird Mitte nächsten Jahres erwartet.

Sollte das Gericht den neuen Regeln stattgeben, muß dann wohl mit Steuernachzahlungen gerechnet werden, da der Freibetrag dann ja zu hoch angesetzt worden wäre.

Quelle: KSTA v. 13.09.2007

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Kappung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Seit 2007 gilt für die Pendlerpauschale eine Kappungsgrenze. Wer weniger als 21 Kilomter zur Arbeit fährt, soll in die Röhre schauen, so der Wille des Bundesfinanzministeriums.

Der Bundesfinanzhof in München äußerte nun “ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken”. Was war geschehen? Ein Ehepaar hatte einen Freibetrag in Höhe der vollen 61 Kilomter Fahrt zur Arbeit benatragt, das Finanzamt hat um 20 Kilometer gekürzt, das Ehepaar hat geklagt…

Das Ergebnis: Ab sofort müssen die Behörden auf der Lohnsteuerkarte wieder die alte und damit höhere Pauschale eintragen.

Wie es weitergeht, wird das Bundesverfasungsgericht zu klären haben.

Für den Fiskus geht es um viel Geld, 2,5 Milliarden könnte er durch die Kappung sparen, eine Menge Holz.

Quelle: KSTA 7.09.2007

Nachtrag: wer erfolgreich die volle Kilometerzahl auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bekommt, der hat damit noch nicht automatisch recht. Sollten die anhängigen Gerichtsverfahren ausgehen, wie der Fiskus hofft, müßte man die dann entsprechend zu wenig gezahlten Steuerbeiträge nachzahlen. Man muß also abwägen.

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Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten …

… und das Land, daß AIDS erfand?

Ohne weiteren Kommentar:

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alles schon älter, ich wissen…

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