ebay II

Eigentlich jeder macht die Beobachtung, daß die Hemmschwelle bei Angeboten, die bei deutlich höheren Startpreisen liegen, als dem üblichen Mindeststartpreis von einem Euro, irgendwie recht hoch ist. Oft genug bleiben die Angebote liegen, weil keiner den ersten Schritt macht.

Konsequenz daraus ist, daß fast immer der Eine Euro als Startpreis gesetzt wird und man vielleicht u.U. lieber die Auktion abbricht, wenn es scheint, als erreiche die Auktion nicht die gewünschte Höhe, auch wenn das wohl nicht so ganz erlaubt ist.

Eigentlich jeder, nur die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat sich wohl noch nie mit solcherelei Dingen beschäftigt, sonst wäre es kaum zu erklären, daß nun gegen knapp 300 ebay-Käufer ermittelt wird, die eben getan haben, was mehr oder weniger alle ebayer tun. Nämlich bei Angeboten, die bei dem besagten Euro liegen, mitzusteigern.

Alle diese etwa 280 Käufer haben Werkzeug bestellt, welches sich nun als gestohlen herausgestellt hat.

Die Staatsanwaltschaft, in Persona Staatsanwältin Bauer, sieht das nun so, daß die potentiellen Käufer hätten wissen müssen, daß die Ware viel mehr wert sei, als nur ein Euro und so hätten sie gar nicht erst mitsteigern sollen. Wenn das Schule macht, dann kann ebay bald dicht machen, weil sich keiner mehr traut. (Wenn ich das nun so richtig verstanden habe)

Tatsächlich handelt es sich nicht um gestohlene Ware, sondern um offiziell beim Hersteller auf Kosten eines Autobauers beschaffte Ware, die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Hauptverdächtigen und Frau Bauer ermittelt gegen die eBayer wegen Hehlerei.

na, dann.

Quelle: KSTA v. 8.03.2007

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ebay-Klage

Es ist schon unglaublich, womit sich Gerichte bemühen müssen…

Der Fall:

Ein Käufer hatte bei ebay zwei Sättel ersteigert und wollte diese dann persönlich abholen um die Versandkosten zu sparen. Da hatte aber anscheinend der Verkäufer etwas gegen und so landete der Fall vor dem Amtsgericht Koblenz.

Das Urteil:

Dieses gab der Klage statt mit der Begründung, wer bei einer Auktion im Internet Ware ersteht, kann diese auch beim Verkäufer abholen. Das gilt auch, wenn Versandkosten angegeben werden und als mögliche Bezahlung nur “Überweisung”. Einzig, wenn der Verkäufer explizit Abholung ausschließt, hat das entsprechende Wirkung.

Soweit so toll. Der Wert der Sättel: je ein Euro, die Versandkosten 9 Euro. Einfach unglaublich. Wo bleibt die Bagatellschwelle für die Gerichte, kann man da nur fragen.

Az: 151 C 624/06
Quelle: test 03/2007

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Die nächste One-Million-Dollar-Homepage

Keine Idee, die man nicht mit ein bisserl Variation noch auswalzen kann. Die vielen Nachahmer der ersten Million-Dollar-Page dürften keinen wirklichen Erfolg mehr haben, aber dieser neue Versuch dürfte vermutlich wieder erfolgreich werden. Reitet er doch auf der Sex-Sells-Schiene.

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Der Geistesblitz

Neulich bei ebay…

Fast jeder hat wohl schon mal bei ebay etwas ver- oder gekauft und dabei die eine oder andere Frage gestellt oder auch beantwortet und dabei gedacht, mann, mann, mann » weiter lesen…

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