Musterverfahren gegen Solidaritätszuschlag

Der Bund der Steuerzahler will ein Musterverfahren gegen den Solidaritätsbeitrag beim Bundesverfassungsgericht anstrengen. Begründung, wie bereits in anderen Verfahren, der Solidaritätsbeitrag könne nicht dauerhaft erhoben werden und sei seit 2002 nicht mehr rechtmäßig.

Az.: 2 BvR - 1708/06
Quelle: KSTA 11.09.2006

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