Neues in Sachen Solidaritätszuschlag

Es wurde ja schon einige Male gegen den Solidaritätszuschlag, den Westdeutsche mittlerweile in Dauerleistung seit dreizehn Jahren aufbringen müssen. Nun gibt es eine neue Klage.

Der Bund der Steuerzahler hat ein Musterverfahren beim Niedersächsischen Finanzgericht initiiert, in dem es um die Frage geht, ob es rechtens ist, daß der Bund sich allein die sicherlich nicht unbeträchtlichen Einnahmen aus dem Solidaritätsbeitrag einvernahmt, obwohl im Grundgesetz etwas anderes steht. So zumindest die Klage des Bundes der Steuerzahler.

Zugehöriges Aktenzeichen: Az. 7 K 143/08

Finanztest empfiehlt, ein anderes Verfahren zu nutzen, auch wenn dessen Erfolgsaussichten gering erscheinen mögen, Steuerbescheide diesbezüglich offen zu halten unter Bezug auf ein bereits beim Bundesfinanzhof laufendes Verfahren: Az. X R 51/06.

Quelle: Finanztest 10/2008

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Musterverfahren gegen Solidaritätszuschlag

Der Bund der Steuerzahler will ein Musterverfahren gegen den Solidaritätsbeitrag beim Bundesverfassungsgericht anstrengen. Begründung, wie bereits in anderen Verfahren, der Solidaritätsbeitrag könne nicht dauerhaft erhoben werden und sei seit 2002 nicht mehr rechtmäßig.

Az.: 2 BvR - 1708/06
Quelle: KSTA 11.09.2006

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