gebuhrenfrei Kreditkarte

Wie berichtet, bekam ich ein nettes Schreiben der Advanzia-Bank, das die gebuhrenfrei-Kreditkarte mit sofortiger Wirkung gesperrt worden sein und mir eine neue zugeschickt werden würde.

Nicht sicher, ob das ein Fake sei, war ich gespannt, ob eine neue käme. Tatsächlich, heute liegt sie im Briefkasten.

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Gebuhrenfrei Kreditkarte

Die Advanzia Bank macht ja seit einiger Zeit mit ihrer kostenlosen Kreditkarte unter gebuhrenfrei.com auf sich aufmerksam.

Die Stiftung Warentest urteilte, ein Angebot für Leute, die immer pünktlich zahlen und ihre Ausgaben unter Kontrolle haben, oder so ähnlich.

Seit einiger Zeit habe ich auch so eine Karte, wollte das mal probieren. Erstes Fazit: Klappt ganz gut, nur muß man seine eMails immer schön unter Kontrolle halten, weil die Rechnung eben per solcher Post kommt. Anders als bei andern Karten, wo man locker mal ein bis zwei Wochen überziehen kann, nehmen die es ganz genau und kassieren schöne Überziehungszinsen, aber dem ersten Tag. Muß man halt wissen und sich entsprechend einrichten. Wenn man aber mal ganz vergessen hat, zu zahlen, oder die eMail mit der Rechnung kommt nicht an, dann erfolgt postwendent die Sperrung und die Bitte um Zusendung einer neuen Rechnung erweist sich als ziemlich unmöglich, trotz mehr oder weniger nettem EMail-Kontakt. Also überweist man besser ins Blinde hinein den Mindestbetrag von glaube 30 Euro, dann paßt das wieder bis zur nächsten Rechnung.

Nun hat es sicher der eine oder andere mitbekommen, in diversen Baumärkten und Einzelhandelsgeschäften wurden offenbar Lesegeräte für EC-Karten manipuliert oder gleich ganz ausgetauscht, so daß die Daten anschließend zweckentfremdet werden konnten.

Ob das nun auch Kreditkarten betrifft? Zumindest läßt diese Mail, die soeben eintrudelte eigentlich keinen anderen Schluß zu:

wir wurden seitens eines internationalen Sicherheitssystems für Kreditkarten informiert, dass Ihre Kartendaten im Zuge eines Einsatzes Ihrer Kreditkarte eventuell ausgelesen wurden.

Ihre Kreditkarte wurde heute aufgrund dessen gesperrt. Wir möchten betonen, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Sicherheitsmaßnahme handelt. Es wurden KEINE missbräuchlichen Transaktionen mit Ihrer Karte getätigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinerlei Auskünfte geben können, bei welchem Einsatz Ihrer Kreditkarte die Daten eventuell ausgelesen wurden.

Ihre Ersatzkarte haben wir sofort nach der Sperrung erstellt. Diese wird Ihnen innerhalb der nächsten Woche zugehen. Eine separate Freischaltung ist nicht mehr erforderlich. Ebenso wird Ihnen automatisch nach Erhalt der Karte Ihre PIN zugestellt.

Aufgrund der bereits erstellten Ersatzkarte können wir Ihre gesperrte Kreditkarte nicht wieder aktivieren. Bitte nutzen Sie alternative Zahlungsmöglichkeiten bis Ihnen Ihre neue Kreditkarte zugestellt wird.

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine notwendige Vorkehrung handelt, die einen eventuellen künftigen Schaden abwendet.

Wir bitten, die Unannehmlichkeiten, welche mit der Sperrung der Karte verbunden sind, zu entschuldigen, sehen jedoch angesichts des möglichen Risikos keine Alternative.

Dumm nur, daß die Karte eigentlich nur bei Tankstellen und in einem Toom-Markt zum Einsatz kam. Dort, wo auch andere verwendet wurden….

Wenn das natürlich im Urlaub passiert, sieht man u.U. ganz schön alt aus.

Mal abwarten, was weiter passiert.

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Tipps rund um den Kassenbon

Wer einkaufen geht im realen Leben und nicht im Internetz, der findet oftmals diverse Hinweise im Geschäft, die einen schon mal ins Grübeln kommen lassen.

zum Beispiel steht da gerne: “Das Aufreißen der Verpackung verpflichtet zum Kauf” und wie oft öffnet man heimlich und vorsichtig die Packung um mal einen Blick ins Innere zu werfen. Oftmals kauft man dann, aber manchmal legt man die Ware auch wieder beiseite, weil einem das Innere nicht so recht zusagt.

Halt, ruft da die Stimme aus dem Hintergrund: Sie haben das aufgerissen, nun müssen Sie das auch kaufen! Wirklich, muß ich wirklich kaufen, was ich geöffnet habe?

Nein, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Jahre 2000! Allenfalls muß man die beschädigte Packung ersetzen, aber mitnichten die Ware auch kaufen.

Nach dem Kauf sagt mir die Ware dann doch nicht zu, aber das Schild “Umtausch nur in der Originalverpackung” hindert mich, habe ich die Packung doch brav der Papierverwertung zugeführt.

Aber auch hier gibt es ein Urteil. Nämlich vom Oberlandesgericht Hamm aus dem Jahre 2004, welches besagt: Umtausch ist auch ohne Originalverpackung möglich. Womit ich endlich die ganzen Kisten und Kästen vom Speicher räumen kann - brauch ich nicht mehr. Einzig der Karton der Kaffeemaschine (Vollautomat) bleibt da, denn die Dinger gehen doch gerne mal kaputt und dann ist ein sicherer Transport doch wichtig.

Prima, kann ich also meinen Fehlkauf nun umtauschen - doch halt, mist, der Kassenbon ist weg. Eigentlich sammele ich die ja in einer Mappe, aber irgendwie ist ausgerechnet der eine Zettel fott. Mist.

Aber auch hier naht Rettung. Entweder kann man den Kauf mittels Kreditkarten- oder EC-Karten-Abrechnung nachweisen. Hat man bar bezahlt, nach dem Motto nur bares ist wahres, kann man einen Zeugen beibringen, der beim Einkauf dabei war und den Kauf bestätigen kann.

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