Rasterfandung war unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rasterfandung, die im Zuge der eingeleiteten Maßnahmen nach dem Vorfall am 9.11.2001 durchgeführt wurde, nachträglich als unzulässig erklärt.

Aktiv wurde das Gericht, weil ein Marokkaner, der in Essen studierte, jung war, keine Kinder hatte und zu allem Übel auch noch islamisch war, im Raster hängen geblieben war und deshalb Klage einlegte, mit der Begründung, „Die Rasterfahndung ist unverhältnismäßig, diskriminierend und letztlich auch nutzlos“.

Das Bundesverfassungsgericht hält die Rasterfandung zwar nicht generell für verfassungswidrig, hat jedoch die Hürden erheblich verschärft, im Sinne des unbetroffenen Bürgers. Nur bei deutlichen Hinweisen auf einen geplanten terroristischen Anschlag bzw. daß Personen sich für einen Anschlag in Deutschland aufhalten, rechtfertige eine solche Maßnahme.

Das hat zur Folge, das in mehreren Bundesländern Polizeigesetze geändert werden müssen.

Es wurde auch Zeit, daß ein maßgebliches Organ der Selbstläufermentalität (nach dem Motto, jetzt können wir alles durchboxen) nach dem 9.11.2006 einen Riegel vorschiebt.

Nachtrag 25.05.06:Nach einem Bericht, den das BKA 2004 erstellte und der - da vertraulich - verkürzt im Magazin “Bürgerrechte und Polizei” veröffentlichte, landeten etwa 32.000 Personen im Raster und waren damit potentielle “Schläfer”Terroristen.

Tatsächlich jedoch wurde durch die Rasterfandung kein einziger Schläfer enttarnt, so das BKA.

Die Fandung lief etwa wie folgt ab: Eine erste Sortierung ergab über 8 Millionen Menschen, die potentielle Kandidaten waren. Dann wurden diese gesiebt nach folgenden Kriterien: Alter 18 bis 40, mänlich, Student oder ehemaliger Student, Muslime, legaler Aufenthalt und Herkunft aus einem land mit ünerwiegend muslimischer Bevölkerung. Macht zusammen 32.000 Menschen.

Nächstes Raster: Weiterer Gegencheck mit fast hundert weiteren Kriterien, zum Beispiel, ob der Kandidat einmal einen Flugsimulator bedient hat.

Es bleiben knapp 1700 Personen. Diese wurden dann einzeln überprüft und das Ende waren 0 Personen und das Spiel, das keins ist, wurde März 2003 beendet.

Quelle des Nachtrags: KSTA vom 24.März 2006

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