Stallpflicht demnächst nur noch in Risikogebieten

Die wegen der Hühnergrippe verordnete generelle Stallpflicht für Geflügel bis zum 15.05.06 wird ab dann gelockert.

Dies beschlossen die Damen und Herren von Bund und Ländern nach, wie es heißt, intensiver Debatte.

Vom 15. Mai 2006 an gilt die Stallpflicht für Geflügel dann nur noch für

  • Risikogebiete, will heißen, wo infiziertes Wildgeflügel aufgefunden wurde
  • wo die Geflügeldichte besonders hoch ist
  • Feuchtgebiete
  • Was ein Risikogebiet ist, soll in monatlichem Rhythmus neu festgelegt werden.

    Nun kann man aber nicht selbstherrlich entscheiden, ob man das Geflügel wieder in die Freiheit entlassen kann, sondern muß das jeweils beantragen. Kommunale Behörden können jedoch einzelne Gebiete sozusagen negativ bewerten, sprich, dort ist dann keine Stallpflicht mehr nötig.

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