Stallpflicht bleibt bestehen

Wie Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer am vergangenen Freitag bekannt gegeben hat, bleibt die Stallpflicht für Huhn und Co. bis auf weiteres bestehen. Die Gefahr für Ansteckungen sei immer noch gegeben, insbesondere der Fall in Sachsen noch immer nicht geklärt sei.

Allerdings könne es Ausnahmen für Freilandhaltung geben, zum Beispiel für die Gänsezucht, wo Freilandhaltung erforderlich sei. Allerdings spielen bei der Erteilung der Erlaubnis zur Freilandhaltung die äußeren Begebenheiten, wie Geflügeldichte, Nähe zu Ausbruchsorten von Vogelpest und ähnliches mehr eine gewichtige Rolle.

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