Stallpflicht für Geflügel im Frühjahr

Aufgrund des wiedereinsetzenden Zugvogelfluges wird vom 1. März an für mindestens zwei Monate Stallpflicht für deutsches Geflügel verordnet.

Vergangenes Jahr gab es eine Stallpflicht von Oktober bis Dezember.

Bisher sind in Deutschland keine Verdachtsfälle der Vogelgrippe aufgetreten.

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