Weihnachtsbaum und die Wunderkerzen

Bald weihnachtet es wieder sehr und damit einhergeht vielleicht auch bei dem einen oder anderen der Wunsch, den Weihnachtsbaum mit Wunderkerzen zu behängen, was ansich ja noch nicht schlimm ist, aber sie womöglich auch noch anzuzünden, das kann übel enden.

Wie das? Ganz einfach. Wunderkerzen beruhen ja bekanntlich auf der Verbrennung von Magnesium und sprühen Funken, was bekanntlich der Sinn des Abbrennens einer Wunderkerze ist. Wird nun allerdings durch einen solchen Funken womöglich das Moos aus der Weihnachtskrippe entzündet, entsteht dadurch ein veritabler Zimmerbrand, so schaut der schon genug Geschädigte womöglich auch noch versicherungstechnisch in die Röhre.

Denn, so urteilte jüngst ein Gericht, auf den Packungen stehe unmisverständlich, das Abbrennen sei nur erlaubt im Freien. Also die Versicherung auch nicht zahlen muß. Damit sollte man sich auch überlegen, ob es sinnvoll ist, die klassische Eisbombe mit einer Wunderkerze zu versehen - es sei denn, man rennt draußen damit herum.

Wer mehr wissen möchte: Landgericht Offenburg, Az.: 2 O 197/02

Quelle: KSTA v. 8.12.2008

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